Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat ihre Sportordnung für 2026 angepasst. Neben redaktionellen Präzisierungen sorgt vor allem eine neue Helmregel für Aufmerksamkeit.
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat ihre Sportordnung (SpO) für die Saison 2026 überarbeitet. Im Fokus stehen Präzisierungen sowie eine neue Helmregel. Größere strukturelle Änderungen wie im Vorjahr bleiben dagegen aus.Die Technische Kommission des Verbandes habe vor allem moderate Anpassungen vorgenommen, heißt es in einer Pressemitteilung. Ziel sei es gewesen, bestehende Definitionen zu schärfen, Missverständnisse zu vermeiden und Rückmeldungen aus der Praxis aufzunehmen – insbesondere aus dem Paratriathlon. Umfangreiche Eingriffe in die Struktur des Regelwerks waren diesmal nicht notwendig, nachdem 2025 zahlreiche internationale Vorgaben des Weltverbandes World Triathlon umgesetzt worden waren. Neue Helmregel im Detail
Die wichtigste Neuerung betrifft § 31.7 der Sportordnung und damit die Bestimmungen zu Helmen bei Wettkämpfen mit Windschattenfreigabe. Hintergrund seien neue Vorgaben von World Triathlon, die nun auch ins nationale Regelwerk integriert wurden. Künftig gilt:
• Helme mit Ohrenabdeckungen sind nicht zulässig.
• Integrierte oder abnehmbare Visiere sind ebenfalls nicht erlaubt.
• Helme ohne Ohrenabdeckung dürfen nur ohne Visier verwendet werden – selbst wenn dieses integriert oder abnehmbar ist. Anders gesagt: Bei Rennen mit Windschattenfreigabe darf lediglich ein normaler Straßenhelm verwendet werden, Aero- und Zeitfahrhelme sind nicht zulässig. Mit dieser Anpassung stellt die DTU sicher, dass nationale Wettbewerbe weiterhin im Einklang mit den internationalen Standards durchgeführt werden. Gleichzeitig unterstreicht der Verband den Anspruch, die Sportordnung kontinuierlich weiterzuentwickeln und praxisnah an die Bedürfnisse aller Athletinnen und Athleten anzupassen.
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