Der Rennveranstalter Ironman hat pünktlich zur ersten Langdistanz des Jahres seine Wettkampfregeln überarbeitet. Eine große Reform bleibt aus, doch bei einem Aspekt herrscht eine Null-Toleranz-Politik.
Zur neuen Saison hat Ironman das eigene Regelwerk angepasst und einige Änderungen vorgenommen. Die wahrscheinlich auffälligste Modifikation ist die schon diskutierte 20-Meter-Regel für die Profis sowie die damit einhergehenden Überholregeln für Agegrouper. Weitere Anpassungen betreffen die Nutzung von KI-Brillen – also das Erstellen von Videos aus der POV-Perspektive – sowie den Reißverschluss des Rennanzugs.Überholvorgänge im Profifeld: Ansaugen verboten Eine zentrale Präzisierung betrifft das Verhalten beim Überholen von Profiathletinnen und -athleten. Künftig ist klar geregelt, dass das Einfahren in die Draft-Zone eines Profis nicht direkt von hinten erfolgen darf. Wer überholt, muss dies seitlich initiieren und durchführen. Ein Heranfahren im Windschatten – wenn auch nur kurz – gilt als Regelverstoß. Die Draft-Distanz selbst bleibt für Agegrouper unverändert bei zwölf Metern, neu sind 20 Meter für Profis. Die maximalen Überholzeiten ändern sich für Amateure innerhalb des Agegroupfeldes nicht, Profis haben von nun an 45 Sekunden Zeit (vorher 25 Sekunden), einen anderen Athleten zu überholen. Neu ist auch die deutlichere Definition des „Slipstreaming“-Verbots im Mischfeld. Agegrouper dürfen nicht in den 20-Meter-Abstand zwischen zwei Profis hineinfahren und müssen, wenn sie auf eine größere Gruppe treffen, diese komplett und in einem Manöver überholen. In diesem Fall haben Agegrouper dann 45 Sekunden Zeit. Gerade bei großen Rennen, in denen Agegrouper und Profis gleichzeitig auf der Strecke unterwegs sind, könnte diese Präzisierung häufiger zu Strafen führen. Ein entsprechender Verstoß wird weiterhin mit zwei Minuten (Ironman 70.3) beziehungsweise drei Minuten (Ironman) Zeitstrafe geahndet. Aerodynamik und Hydration: Klarere Grenzen für Anbauteile Im Bereich Bike-Set-up wurden mehrere Details konkretisiert – insbesondere bei Trinksystemen und Top-Tube-Boxen. Frontmontierte Hydration-Systeme, die an Bauteilen befestigt sind, welche sich um die Steuerachse drehen (etwa Cockpit oder Headset), dürfen künftig ein Gesamtvolumen von maximal zwei Litern nicht überschreiten. Damit sollen besonders große, aerodynamisch optimierte Tanklösungen eingeschränkt werden. Auch hinten am Rad sind die Vorgaben klar definiert: Es sind maximal zwei Flaschen erlaubt, jede mit höchstens einem Liter Volumen. Trinksysteme innerhalb des Rahmendreiecks bleiben von diesen Begrenzungen ausgenommen. Zusätzlich wurden Maßvorgaben für Oberrohr-Boxen präzisiert. Diese dürfen maximal zehn Zentimeter hoch sein, das Steuersatzlager nicht abdecken und der Körper darf nicht darauf aufliegen. Ziel dieser Regelung ist es, aerodynamische Fairing-Konstruktionen oder „versteckte“ Luftleit-Elemente klar auszuschließen. Laufschuhe: Volle Orientierung an World Athletics Beim Thema Laufschuhe orientiert sich Ironman nun noch deutlicher an den Regularien des Leichtathletikverbandes World Athletics. Erlaubt sind weiterhin nur Schuhe mit maximal 40 Millimetern Sohlenhöhe (Stack Height) sowie maximal einer starren Platte. Modelle mit mehreren Platten sind verboten. Neu ist vor allem die konkrete Verankerung eines Kontrollsystems. Es sind zufällige Schuhkontrollen vor, während oder nach dem Rennen möglich. Sollte ein Modell nicht eindeutig identifizierbar sein, wird das Ergebnis zunächst mit dem Vermerk „Result Under Review“ versehen. Der Schuh kann zur Prüfung an World Triathlon übermittelt werden, eine Entscheidung erfolgt innerhalb von sieben Tagen. Wird ein Verstoß festgestellt, folgt die Disqualifikation. Damit etabliert Ironman ein Verfahren, das man bislang eher aus der internationalen Leichtathletik kennt. Kommunikationsgeräte: Definition von „ablenkender Nutzung“ geschärft Grundsätzlich bleibt die Nutzung technischer Geräte während des Rennens eingeschränkt. Neu ist jedoch eine noch präzisere Definition dessen, was als „distractive manner“ bzw. ablenkendes Verhalten gilt. Darunter fallen ausdrücklich: Telefonieren, Texten, Nutzung sozialer Medien, Fotografieren, Filmen sowie die Nutzung eines Geräts als Bike-Computer. Auch smarte Helme mit Bluetooth-Funktion oder audiofähige KI-Brillen werden explizit genannt. Wer ein solches Gerät aktiv nutzt und dadurch abgelenkt ist, muss mit einer Disqualifikation rechnen. Bekleidung: Erst Verwarnung, dann Zeitstrafe m Bereich Bekleidung wurde das Sanktionssystem klarer formuliert. Ist der Reißverschluss vorn nicht unten verbunden oder bedeckt das Oberteil die Schultern nicht vollständig, erfolgt zunächst eine Verwarnung mit Aufforderung zur unmittelbaren Korrektur. Anders gesagt: Der Frontzipper darf geöffnet sein, aber nicht vollständig. Erst wenn der Mangel nicht umgehend behoben wird, wird eine Zeitstrafe ausgesprochen. Diese liegt weiterhin bei 30 Sekunden (70.3) beziehungsweise 60 Sekunden (Ironman). Die Regel selbst ist nicht neu – die Vorgehensweise bei der Ahndung ist nun jedoch transparenter geregelt. Handcycle-Division: Erhöhte Sicherheitsanforderungen In der Handcycle-Division wurden mehrere zusätzliche Sicherheitsvorgaben eingeführt. Athletinnen und Athleten müssen künftig über einen Rückspiegel verfügen, der entweder am Helm oder am Handcycle befestigt ist. Außerdem sind eine hochsichtbare Sicherheitsflagge mit definiertem Mindestmaß, ein rotes Blinklicht am Heck sowie ein weißes Frontlicht vorgeschrieben.
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